Homeoffice als Betriebsstätte – ertragsteuerliche Konsequenzen für den Arbeitgeber?

Im Zuge von COVID-19 rücken neue Arbeitsmodelle, wie mobiles Arbeiten oder Telearbeit in Gestalt von Homeoffice immer weiter in den Fokus. Das Arbeiten verändert sich und lässt Raum für Entwicklungen. Wohnen im Speckgürtel wird wieder beliebter, was dazu führen kann, dass Arbeitnehmer nicht mehr jeden Tag das Office betreten. Es eröffnet auch die Möglichkeiten die die Suche nach Fachkräften nicht mehr ortsabhängig zu verfolgen und ggfs. auf das Ausland auszuweiten, sofern eine Präsenz der Arbeitnehmer vor Ort nicht mehr zwingend notwendig ist. Die Vorteile der neuen Arbeitsmöglichkeiten scheinen sowohl für den Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer zu überwiegen.

 

Sofern diese Entwicklungen auch hinsichtlich der Neuausrichtung Ihres Unternehmens interessant sind, ist es empfehlenswert eine individuelle Prüfung der beabsichtigten Maßnahmen zu besprechen. Insbesondere, wenn Mitarbeiter im Ausland arbeiten sind die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen zur Prüfung heranzuziehen, da die DBA-Regelungen häufig unterschiedlich ausgelegt und angewendet werden. Bestenfalls sollte natürlich eine Betriebsstätte im Ausland vermieden werden, da sich auch dort Deklarationspflichten ergeben.

 

Es stellen sich im ersten Schritt die nachfolgenden Fragen:

 

  1. Wie lässt sich die Arbeit des Arbeitnehmers im Homeoffice zusammenfassen, was sind die Aufgaben/ Tätigkeiten?
  2. Wird das Homeoffice tageweise/ Wochenweise/ kurzfristig/ in Ergänzung zum Arbeitsplatz im Betrieb genutzt?
  3. Steht noch ein Arbeitsplatz im Büro des Arbeitgebers zur Verfügung?
  4. Besteht Publikumsverkehr, sodass die Einbindung in die häusliche Sphäre aufgehoben bzw. überlagert wird?
  5. Arbeitet der Mitarbeiter im Im-oder Ausland?