Entspannter arbeiten mit Bildschirmbrille
Ihre Augen benötigen Unterstützung, um den Arbeitsalltag zwischen Bildschirm, Tastatur und Dokumenten zu bewältigen? Mit einer Bildschirmarbeitsplatzbrille, die genau für Ihre täglichen Anforderungen gemacht ist, sehen Sie Ihre beruflichen Herausforderungen spürbar entspannter. Doch wer zahlt für eine Arbeitsplatzbrille?
Zu den Aufgaben eines Arbeitgebers gehört eine angemessene Gestaltung des Arbeitsplatzes, insbesondere, was den Schutz der Arbeitnehmer betrifft. Die entsprechenden Bestimmungen sind im Arbeitsschutzgesetz festgelegt. Dazu gehört selbstverständlich auch der Erhalt Ihrer Augengesundheit.
Sofern die Kosten nicht den üblichen Rahmen überschreiten, dürfen die Kosten im Bedarfsfall laut Arbeitsschutzgesetz nicht den Beschäftigten auferlegt werden. Für Sie bedeutet das:
Wenn Sie viel an PC, Tablet und Co. arbeiten und gezielte Unterstützung beim Sehen benötigen, haben Sie das Recht auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille, die Ihnen das Sehen im beruflichen Alltag erleichtert.
Sprechen Sie also Ihren Arbeitgeber an, wenn Sie eine Arbeitsplatzbrille benötigen. Doch wie stellen Sie fest, dass Sie eine Spezialbrille für den Beruf brauchen? Neben eindeutigen Anzeichen wie müden Augen oder unscharfer Sicht können auch Verspannungen oder Kopfschmerzen Anzeichen dafür sein, dass Ihre Augen mit der alltäglichen Sehsituation überfordert sind. Auf der Startseite haben wir wichtige Informationen für Sie zusammengefasst. Zudem finden Sie dort einen Test, der Ihnen dabei helfen kann, Ihren Bedarf zu klären.
Was ist eine Bildschirmbrille?
Sie ist unter vielen Namen bekannt: Als Bildschirmarbeitsplatzbrille, Officebrille, Computerbrille, PC-Brille oder auch Arbeitsplatzbrille. Doch ganz gleich, wie sie genannt wird – sie hat vor allem einen Zweck: Ihre Augen am Arbeitsplatz zu entlasten und Ihnen so den Arbeitsalltag zu erleichtern.
Dabei ist sie kein Massenprodukt: Sie wird beim Augenoptiker individuell auf Ihren Arbeitsplatz und die ganz besonderen Bedürfnisse Ihrer Augen angepasst. So werden Sie gezielt bei all Ihren täglichen Aufgaben unterstützt – und haben immer alles im Blick.
Bei den Gläsern einer Bildschirmbrille handelt es sich um ein spezielles Mehrstärkenglas. Exakt wie eine Gleitsichtbrille besitzt die Bildschirmarbeitsplatzbrille also über mehrere Sehzonen mit verschiedenen Sehstärken.
Während eine Gleitsichtbrille Ihnen jedoch im Alltag eine gute Sicht auf Dinge in der Nähe, in der Ferne und im Zwischenbereich ermöglicht, ist die Arbeitsplatzbrille spezialisierter: Sie ist genau auf die Entfernungen an Ihrem persönlichen Arbeitplatz zugeschnitten. Dafür verfügen die Gläser über einen Nahbereich für Tastatur und Dokumente, aber auch über einen großzügigen Zwischenbereich, der Ihnen beste Sicht auf Ihren Monitor garantiert.
Und auch Ihre Gesprächspartner haben Sie mit Ihrer Bildschirmarbeitsplatzbrille immer fest im Blick.
Bildschirmbrille, Lesebrille, Weitsichtbrille – Wo liegen die Unterschiede?
Lesebrille bei Computerarbeit
Eine Lesebrille ist für den Nahbereich konzipiert, das bedeutet für Sehabstände von bis zu ca. 50 cm. Somit können Sie Dokumente und Ähnliches gut erkennen, für den Einsatz am PC reicht die Sichtweite jedoch nicht aus. Die Folge: Der Blick geht über die Gläser hinweg, der Nacken ist dauerhaft angespannt.
Gleitsichtbrille bei Computerarbeit
Eine Gleitsichtbrille besitzt Gläser mit mehreren Sehzonen: Eine für den Nahbereich, eine für mittlere Sehabstände und einen für die Fernsicht. Um eine scharfe Sicht auf den Monitor zu haben und den Bereich für die Fernsicht zu meiden, muss der Kopf permanent gehoben werden. Auch dies führt zu Verspannungen.
Bildschirmarbeitsplatzbrille bei Computerarbeit
Auch die Gläser einer Arbeitsplatzbrille besitzen mehrere Sehbereiche, wobei die Fernsicht jedoch vernachlässigt wird. Stattdessen haben Sie einen Bereich für die Nahsicht, aber auch einen besonders großen Bereich für mittlere Sehabstände zwischen 50-100 cm. Das sorgt für eine gute Sicht auf alle Ihre Arbeitsstationen bei entspannter Körperhaltung.
Wann benötigen Sie eine Arbeitsplatzbrille?
Es gibt einige Anzeichen, die darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise eine Arbeitsplatzbrille benötigen. Der deutlichste Hinweis ist natürlich, wenn Sie auch unter optimalen Arbeitsbedingungen grundlegende Schwierigkeiten haben, die Inhalte auf dem Bildschirm, Ihre Tastatur oder die Schrift auf Unterlagen zu erkennen („optimal“ bedeutet eine angemessene Beleuchtung, schließt aber auch Sitzabstand und -höhe mit ein). Tatsächlich werden unsere Augen durch das permanente „Scharfstellen“ so stark beansprucht, dass die Sehkraft im Laufe eines Arbeitstages messbar abnehmen kann. Das gilt auch, wenn Sie bereits eine Sehhilfe tragen, mit der Sie im Alltag sehr gut zurechtkommen.
Auch trockene, gerötete und ermüdete Augen können dafürsprechen, dass Sie eine Bildschirmarbeitsplatzbrille benötigen: Denn durch das permanente Fokussieren des Monitors blinzeln wir deutlich weniger, sodass die Augen oft nicht ausreichend befeuchtet werden. Auch ein vermehrtes Flimmern oder Doppelbilder können die Folge der starken Beanspruchung sein.
Doch die Arbeit am Computer wirkt sich nicht nur auf die Augen aus: Gerade dann, wenn wir bei der PC-Arbeit eine falsche Brille tragen, kann es durch eine unnatürliche Kopf- und Körperhaltung zu Verspannungen und Kopfschmerzen kommen. Dazu kann die Konzentration spürbar schneller nachlassen.
Sie sehen: Gutes Sehen hat einen großen Einfluss auf unsere Leistungsfähigkeit und unser Wohlbefinden.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Arbeitsplatzbrille
Wenn die regelmäßige Arbeit am Bildschirm zu anstrengend für die Augen ist, hat ein Arbeitnehmer das Anrecht auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille. Die Kosten werden dabei, zumindest in einem gewissen Rahmen, vom Arbeitgeber getragen.
Die Bestimmungen des Arbeitsschutzes sorgen dafür, dass Sie sicher und unbeschadet Ihrer Arbeit nachgehen. Dazu zählt auch die Gesundheit Ihrer Augen: Stellt die Arbeit bei optimalen Bedingungen (Licht, Belüftung, Bestuhlung etc.) eine zu hohe Belastung für Ihre Augen dar, haben Sie Anspruch auf eine Arbeitsplatzbrille.
Denn §3 des Arbeitsschutzgesetzes besagt: „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.“
Auch in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist die gesundheitliche Versorgung durch den Arbeitgeber an Bildschirmarbeitsplätzen festgesetzt.